Klasse A - Motorrad


Mindestalter 25 Jahre

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.


Theorie:
Der theoretische Unterricht umfasst 12 Doppelstunden allgemeiner Grundstoff, zzgl. 4 Doppelstunden Klasse A Spezialwissen. Bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse reduzieren sich die 12 Doppelstunden des allgemeinen Grundstoffes um die Hälfte.

Praxis:
Die Anzahl der praktischen Fahrstunden in der Grundausbildung richtet sich nach den Fahrkünsten und dem sicheren und umweltbewusstem Bewegen im Straßenverkehr.
Grundfahraufgaben wie z.B. Ausweichen nach vorherigem Abbremsen, fahren eines Slaloms oder richtiges Bremsen bis zum Stillstand werden vom Fahrlehrer demonstriert und mit dem Fahrschüler trainiert.
Die Sonderfahrten setzen sich zusammen aus 5 Überlandfahrten,4 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dunkelheit oder Dämmerung.
Bei Vorbesitz der Klasse A1 reduzieren sich die Sonderfahrten um die Hälfte (3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Beleuchtungsfahrt).

 
Amtliche Prüfungen:
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Prüfbogen mit 23 Fragen "Grundwissen" und 7 Fragen "Spezialwissen" der Klasse A.

Die praktischen Prüfung dauert mind. 60 min, wobei größter Wert auf die sichere Durchführung der Grundaufgaben gelegt wird.

Und wer keine Lust mehr hat alleine zu fahren schaut mal hier rein:
www.mc-rheinland.de

WEITER ZUR KLASSE A BEGRENZT
WEITER ZUR KLASSE A1