Klasse A1 - Motorrad


Mindestalter 16 Jahre

Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von:
a) 80 km/h (bbH) für 16 - 17 jährige
b) unbegrenzt ab 18 Jahre



Theorie:
Der theoretische Unterricht umfasst 12 Doppelstunden allgemeiner Grundstoff, zzgl. 4 Doppelstunden Klasse A Spezialwissen. Bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse M reduzieren sich die 12 Doppelstunden des allgemeinen Grundstoffes um die Hälfte.

Praxis:
Die Anzahl der praktischen Fahrstunden in der Grundausbildung richtet sich nach den Fahrkünsten und dem sicheren und umweltbewusstem Bewegen im Straßenverkehr.
Grundfahraufgaben wie z.B. Ausweichen nach vorherigem Abbremsen, fahren eines Slaloms oder richtiges Bremsen bis zum Stillstand werden vom Fahrlehrer demonstriert und mit dem Fahrschüler trainiert.
Die Sonderfahrten setzen sich zusammen aus 5 Überlandfahrten,4 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dunkelheit oder Dämmerung.
Bei Vorbesitz der Klasse A1 reduzieren sich die Sonderfahrten um die Hälfte (3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Beleuchtungsfahrt).

 
Amtliche Prüfungen:
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Prüfbogen mit 23 Fragen "Grundwissen" und 7 Fragen "Spezialwissen" der Klasse A.

Die praktischen Prüfung dauert mind. 45 min, wobei größter Wert auf die sichere Durchführung der Grundaufgaben gelegt wird.


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