Klasse B - Auto


Mindestalter 18 Jahre

Der Führerschein berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zul. Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t und nicht mehr als 8 Fahrgästen.Hinter diesem Kraftwagen dürfen Sie noch folgende Anhänger mitführen:

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg

Anhänger deren zulässige Gesamtmasse nicht höher ist als die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges.

Achtung, beide Fahrzeuge zusammen dürfen die zulässige Gesamtmasse von 3500 Kg nicht überschreiten.

Ausnahme: das Zugfahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse von 3500 Kg plus einen Anhänger mit 750 Kg zulässiger Gesamtmasse, jetzt darf das Gespann max. 4250 Kg in der zulässigen Gesamtmasse haben.


Theorie:
Der theoretische Unterricht umfasst 12 Doppelstunden allgemeiner Grundstoff, zzgl. 2 Doppelstunden Klasse B Spezialwissen. Bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse reduzieren sich die 12 Doppelstunden des allgemeinen Grundstoffes um die Hälfte.

  Praxis:
Die praktische Ausbildung umfasst die Übungsfahrten bis zur Reifestufe, das heißt selbstständiges, sicheres und umweltbewusstes fahren in der Stadt. Danach folgen die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. Sie setzen sich zusammen aus: 5 Std. Überlandfahrten, 4 Std. Autobahnfahrten, sowie 3 Std. bei Dunkelheit oder Dämmerung.

   Amtliche Prüfungen:
Die theoretische Prüfung kann man frühestens 3 Monate vor dem 18. Lebensjahr ablegen . Sie
besteht aus einem Prüfbogen mit 23 Fragen "Grundwissen" und 7 Fragen "Spezialwissen" der Klasse B.

Die praktische Prüfung kann man frühestens 1 Monat vor dem 18. Lebensjahr ablegen. In ca. 45 Min. werden 2-3 Grundfahraufgaben (evtl. parken, wenden, umkehren), das selbstständige, sichere und umweltbefußte fahren in der Stadt, auf Landstrassen, sowie auf der Autobahn geprüft.