§ Vorschriften
Ziel der
Ausbildung ist die Befähigung zum
sicheren,
verantwortungsvollen
und
umweltbewussten
Verkehrsteilnehmer.
Ziel
der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung. Unter
anderem muss vermittelt werden:
Fähigkeiten
und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu
beherrschen.
Bereitschaft
und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das
Bewusstsein
für Bedeutung von Emotionen beim Fahren.
Verantwortung
für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum.
Mindeststunden
Theorieunterricht (Doppelstunden)
Klasse
B 12 Std.
Grundstoff plus 2 Std. Zusatzstoff
Klasse
A 12 Std.
Grundstoff plus 4 Std. Zusatzstoff
Klasse
A1 12 Std.
Grundstoff plus 4 Std. Zusatzstoff
Bei
einer Erweiterung einer Klasse reduziert sich der Grundstoff auf 6 Std.
Besondere
Ausbildungsfahrten für die Klassen B, A und A1 (je 45 Minuten)
5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Beleuchtungsfahrten
Bei einer Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A
3
Überlandfahrten / 2 Autobahnfahrten / 1 Beleuchtungsfahrt
Vor den besonderen Ausbildungsfahrten ist eine
entsprechende Grundausbildung durchzuführen. Hierfür schreibt der Gesetzgeber
leider keine Mindeststundenzahl vor.