§ Vorschriften


Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer.
Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung. Unter anderem muss vermittelt werden:
Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen.
Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für Bedeutung von Emotionen beim Fahren.
Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum.

Mindeststunden Theorieunterricht (Doppelstunden)
 

Klasse B            12 Std. Grundstoff plus 2 Std. Zusatzstoff

Klasse A            12 Std. Grundstoff plus 4 Std. Zusatzstoff

Klasse A1           12 Std. Grundstoff plus 4 Std. Zusatzstoff
 

Bei einer Erweiterung einer Klasse reduziert sich der Grundstoff auf 6 Std.
   

Besondere Ausbildungsfahrten für die Klassen B, A und A1 (je 45 Minuten)
 

5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Beleuchtungsfahrten
 
Bei einer Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A
3 Überlandfahrten / 2 Autobahnfahrten / 1 Beleuchtungsfahrt
 
Vor den besonderen Ausbildungsfahrten ist eine entsprechende Grundausbildung durchzuführen. Hierfür schreibt der Gesetzgeber leider keine Mindeststundenzahl vor.