§ und Vorschriften
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer.
Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung. Unter anderem muss vermittelt werden:
Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen.
Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für Bedeutung von Emotionen beim Fahren.
Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum.
Mindeststunden Theorieunterricht (Doppelstunden)
Klasse B 12 Std. Grundstoff plus 2 Std. Zusatzstoff
Klasse A 12 Std. Grundstoff plus 4 Std. Zusatzstoff
Bei einer Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A entfällt der Theorieunterricht und die theoretische Prüfung.
Bei einer Erweiterung von B auf A oder Umgekehrt reduziert sich der Grundstoff auf 6 Std.
Besondere Ausbildungsfahrten für die Klassen B und A
(je 45 Minuten)
5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Beleuchtungsfahrten
Vor den besonderen Ausbildungsfahrten ist eine entsprechende Grundausbildung durchzuführen. Hierfür schreibt der Gesetzgeber keine Mindeststundenzahl vor.
Bei einer Erweiterung der Klasse A1 auf A2 und A2 auf A sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen jedoch das Fahrzeug auf der Landstraße und der
Autobahn kennen zulernen aufgrund des höheren Gewichtes und der höheren Leistung.